Betreuung in allen Phasen von der Wertermittlung, Aufbereitung Ihrer Immobilie, konzetionelles Immobilienmarketing bis hin zum Notartermin und der Übergabe der Immobilie an den Käufer.
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wurde der Energieausweise für Bestandsimmobilien eingeführt. Seit dem 01.05.2014 ist nun der Immobilienverkäufer pflichtet dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen. In Immobilienanzeigen müssen die gemäß § 16a EnEV geforderten Pflichtangaben enthalten sein. Der Energieausweis ist ein einheitliches Gütesiegel für Gebäude, das in leicht verständlicher Form Auskunft über die energetische Qualität von Immobilien gibt.
Erstellen von Gutachten gemäß §194 BauGB von Grundstücken, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäusern und Gewerbegrundstücken.
Als Interessen-Vertreter des Immobilienkäufers ermitteln wir den aktuellen Marktwert und die Kosten aus Schäden, Mängeln sowie versäumten Instandsetzungen. Gerne übernehmen wir in dem Zusammenhang das aushandeln der Vertragsbedingungen.
Erstellen von Gutachten gemäß §194 BauGB von Grundstücken, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäusern und Gewerbegrundstücken.
Als Interessen-Vertreter des Immobilienkäufers ermitteln wir den aktuellen Marktwert und die Kosten aus Schäden, Mängeln sowie versäumten Instandsetzungen. Gerne übernehmen wir in dem Zusammenhang das aushandeln der Vertragsbedingungen.